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Fahrgastrechte

Gute Qualität

Europas Bahnen stehen für eine ständige Verbesserung der Qualität ein, denn wir wissen, dass Ihre Erfahrungen mit unseren Produkten darüber entscheiden, ob Sie in Zukunft wieder mit uns reisen.

Dennoch braucht es in einem zusammenwachsenden Europa mit seinen vielfältigen grenz-überschreitenden Verkehrsströmen eine verlässliche und faire Grundlage für die Beziehungen zwischen Ihnen und uns.

Diese Internetseite kann Ihnen nur einen kurzen überblick über die Fahrgastrechte geben. Im Streitfalle gelten allein die dem Beförderungsvertrag zu Grunde liegenden Rechts- und Ver-tragstexte, von denen Sie die wichtigsten im Kapitel 'Downloads' finden.


Zuverlässige Information

Obwohl die Bahnen täglich hart für eine hohe Informations- und Dienstleistungsqualität ar-beiten, sind überraschungen auf Reisen nie vollkommen ausgeschlossen. Verspätungen und Störungen können eintreten. Sie werden entweder von Faktoren, die außerhalb des Einfluss-bereichs der Bahnen liegen, oder von internen Systemproblemen verursacht.

Darum haben Sie, wenn Sie mit der Bahn zwischen europäischen Ländern reisen, genau de-finierte Rechte. Die gesamte rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Reisen setzt sich zusammen aus der Fahrkarte, den zugehörigen besonderen Bedingungen des Bahnunter-nehmens, (in den meisten Fällen) den Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die internationale Eisenbahnbeförderung gemäßCIV und den Einheitlichen Rechtsvorschriften CIV selbst.

Die CIV ist ein übereinkommen zwischen der Mehrheit der europäischen Staaten für den in-ternationalen Eisenbahn-Personenverkehr.

Die "Fahrgastrechteverordnung" amtlich: "Verordnung 1371/2007 (EG) vom 23. Oktober 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr", ergänzt diese Rechte. Sie ist in den Mitgliedstaaten der Euro-päischen Union für den internationalen Verkehr unmittelbar anwendbar und gilt darüber hinaus auch für den Binnenverkehr jedes EU-Mitgliedstaates, sofern er keine Ausnahmen von der Anwendung der Fahrgastrechteverordnung genehmigt hat. In Norwegen und in der Schweiz wenden die Bahnen die Regeln bei Verspätungen und Zugausfällen ebenfalls an (in der Schweiz nur im grenzüberschreitenden Verkehr). Genauere Informationen über diese Ver-ordnung und deren Geltungsbereich finden Sie auf der Website des CIT (www.cit-rail.org/personenverkehr).

Hinweis: Die Fahrgastrechteverordnung tritt in manchen deutschsprachigen Texten auch unter ihrer englischen Abkürzung PRR (für Passenger Rights Regulation) in Erscheinung.

Hilfe bei Betriebsunterbrechungen und verpassten Anschlüssen

Bei größeren Störungen oder Betriebsunterbrechungen (Verspätung von mehr als 60 Minuten, Unfällen, Streckensperrungen usw.) und verpassten Anschlüssen leisten die Bahnen Hilfe. In bestimmten Fällen übernehmen sie auch Kosten für eine Hotelübernachtung oder die Weiter-beförderung über andere Strecken oder mittels eines alternativen Beförderungsdienstes.

Nationale Sonderregelungen

Einerseits bieten bestimmte Bahnen freiwillig Entschädigungen an, die über die in der Fahr-gastrechteverordnung festgelegte Mindestanforderung hinausgehen.

Andererseits kann jeder EU-Mitgliedstaat für bestimmte Regelungen zeitlich befristete Aus-nahmen für inländische Verkehrsdienste gewähren. Derzeit ist es nur bedingt möglich, einen präzisen überblick über die jeweils geltenden Regelungen zu geben. Aktuelle Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten (und ggf. andere Informationsmedien) der einzelnen Bahnen. Eine übersicht finden Sie im Kapitel "nützliche Adressen".

Rail-Passenger.info
Latest update: 14 January 2011