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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Fahrgastrechte

Haftungsausschluss: die nachstehend gegebenen Antworten sind eine einfache Darstellung der Bestimmungen des internationalen Bahnverkehrsrechts. Einzelheiten finden Sie in den Rechtstexten und in den standardisierten Vertragsbestimmungen.



1) Mein Zug hatte Verspätung: auf welche Entschädigung habe ich Anspruch ?
Liegt der Preis Ihres Fahrscheins über 50€ für die einfache Fahrt, so können Sie eine Rückerstattung in der Höhe von 20% (einfache Fahrt) erhalten, wenn der Zug mehr als 60 Minuten (Tagzüge) bzw. 120 Minuten (Nachtzüge) verspätet war. Sollte Ihr Zug wegen Bauarbeiten zu spät angekommen sein, so erhalten Sie nur dann eine Entschädigung, wenn die ausführende Bahn Sie nicht vorab darüber informiert hat. Die genauen Regeln können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Bedingungen laut CIV nachlesen (www.cit-rail.org).


2) Was muss ich tun, um eine Entschädigung zu erhalten ?
Sie müssen ein Verspätungsentschädigungsformular ausfüllen und sich im Ankunftsbahnhof, wenn möglich, eine Verspätungsbescheinigung geben lassen. Diese müssen Sie innerhalb von zwei Monaten zusammen mit dem Fahrschein und den Reservierungen an die Ausgabestelle des Fahrscheins richten. Sollte dies nicht möglich sein, so können Sie sich an jede Verkaufsstelle für internationale Fahrkarten wenden, dort wird man Ihnen behilflich sein. Nähere Auskünfte bekommen Sie von dem betroffenen Bahnunternehmen.


3) Wenn ich die Entschädigung in Form eines Gutscheins bekomme, wo kann ich diesen eintauschen ? Kann ich damit nur internationale Fahrscheine kaufen ?
Die Reisegutscheine können für jede Art von Bahnfahrkarte verwendet werden, allerdings nur bei der ausgebenden Bahn. Nähere Auskünfte bekommen Sie vom der betroffenen Bahnunternehmen.


4) Ich lebe in Brasilien und habe dort einen Eurailpass gekauft. Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung ?
Das hängt davon ab: bei Tagesverbindungen haben Reisende mit einem Eurailpass (oder anderen nicht streckenspezifischen Produkten) keinen Anspruch auf Entschädigung. Wenn Sie jedoch den letzten Anschluss des Tages verpasst haben, dann haben Sie Anspruch auf eine übernachtung, wie alle anderen Fahrgäste.


5) Mein Zug hatte Verspätung, weshalb ich meinen Anschluss verpasst habe. Wie hilft man mir weiter ?
Die ausführende Bahn wird Ihnen helfen eine akzeptable Lösung für die Weiterreise mit einem anderen Zug zu finden. Sollten Sie den letzten Anschluss des Tages verpasst haben, so wird das Bahnunternehmen für Ihre übernachtung sorgen.


6) Ich habe wegen einer Zugverspätung einen Flug verpasst. Bekomme ich von der Bahn ein neues Flugticket ?
Da die CIV für solche Fälle keine einheitliche Regelung vorsieht, bezahlt die Bahn nur dann für ein neues Flugticket, wenn in der nationalen Gesetzgebung eine Haftung für solche Folgeschäden vorgesehen ist.


7) Ich habe den letzten Anschluss des Tages wegen einer früheren Verspätung bzw. Annullierung versäumt. Bekomme ich eine Hilfestellung von der Bahn ?
Sie müssen sich an das Personal des Bahnhofs wenden, in dem Sie den Anschluss versäumt haben. Das Bahnunternehmen wird für eine übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel mittlerer Kategorie sorgen. Meist wird das Bahnunternehmen die Kosten direkt übernehmen? Wenn Ihnen wegen Kommunikationen mit Leuten, die Sie am Zielbahnhof erwarten, Kosten entstehen, dann wird die Bahn auch für diese Ausgaben aufkommen. Unter gewissen Umständen wird Ihnen die Bahn statt einer übernachtung eine Taxifahrt zu Ihrem Wohnort bezahlen. Nähere Auskünfte bekommen Sie vom betroffenen Bahnunternehmen.


8) Ich habe meine Fahrkarte verloren. Kann ich kostenlos eine neue bekommen ?
Nein, verlorene und gestohlene Fahrkarten werden weder ersetzt noch rückerstattet. Ausführlichere Informationen finden Sie in den GTC-CIV (www.cit-rail.org).


9) Ein Fahrgast hat auf meinem Mantel Kakao verschüttet. Wird die Bahn die Reinigung bezahlen ?
Es hängt davon ab, ob der andere Fahrgast ihn wegen einer plötzlichen Bremsung oder aus eigener Ungeschicklichkeit verschüttet hat. Die Bahn ist für solche Schäden nur dann verantwortlich, wenn Sie ihre Schuld nachweisen können. Ausführlichere Informationen finden Sie in den CIV (www.otif.org/Convention/).



10) Welche Rechte habe ich im Falle einer persönlichen Verletzung oder Beschädigung meines Gepäcks ?
Sie können für persönliche Verletzungen, die durch einen bahnbetrieblich bedingten Unfall verursacht wurden, Schadenersatz verlangen, wenn Sie während des Unfalls im Zug oder dabei waren in (aus) ein(em) Bahnfahrzeug ein(aus)zusteigen. Unter diesen Umständen haftet die Bahn auch für den Verlust oder die Beschädigung Ihres mitgeführten Gepäcks. Ausführlichere Informationen finden Sie in den CIV (www.otif.org/Convention).


11) Wo muss ich meine Anträge hinschicken ?
Sie müssen folgende Fälle unterscheiden:
  1. Beschwerden über minderwertige Dienstleistungen: können an die zentralen Dienststellen jedes Bahnunternehmens geschickt werden, das an der Beförderung beteiligt war.
  2. Rückerstattungsanträge für nicht oder teilweise genutzte Fahrkarten: solche Anträge sind an die Ausgabestelle bzw. an die zentrale Dienststelle der Bahn zu richten, zu der die Ausgabestelle gehört.
  3. Entschädigungsformulare bei Verspätung: wenn ein Reisender seine Reise nicht am selben Tag fortsetzen bzw. beenden kann, so sind die Kosten von der Bahn zu tragen, bei der der Anschluss versäumt wurde. Anträge auf Entschädigung bei Verspätungen im internationalen Tagesverkehr sollten an das ausstellende Bahnunternehmen gerichtet werden.
  4. Schadenersatzklagen für Verletzung oder Tötung eines Reisenden sollten so möglich an jenes Bahnunternehmen gerichtet werden, wo sich der Unfall ereignet hat.
Bei internationalen Fahrkartenschaltern erfahren Sie die Anschrift des betroffenen Bahnverkehrsunternehmens, an welche Sie den Antrag oder die Klage richten können. Diese Adressen finden Sie auch auf der CIT-Webseite (www.cit-rail.org).


Rail-Passenger.info
Latest update: 14 January 2011